Therapierad
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Therapierad
Liebe Gemeinde, beim Rad… eh, Ratsuchen bin ich auf Euer Forum gestoßen. Vielleicht gibt es hier Mitglieder, die schon die Steine, die ich nicht mal kenne, aus dem Weg geräumt haben.
Es geht um ein Therapierad. Meine Frau ist begeisterte Radfahrerin, muss aber wegen eines Epilepsieleidens darauf verzichten, da die Anfälle unvorhersehbar geworden sind. In einem anderen Fall urteilte das Landessozialgericht Hessen: „Gesetzliche Krankenkassen haben die Kosten für ein Therapiedreirad zu übernehmen, wenn behinderte Menschen so dem Verlust ihrer Gehfähigkeit vorbeugen können“ (https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... rad_zahlen).
Erstritten wurde die Kostenübernahme für ein Therapiedreirad. Das würde aber meiner Frau nicht nützen, weil sie zum einen bei einem Anfall nicht reagieren könnte und zum anderen einer Begleitperson bedarf.
Der Facharzt hat ein Attest mit dem o.a. Hintergrund geschrieben, darf jedoch nur Hilfsmittel verordnen, die als solche anerkannt sind. Das Pino ist das allerdings (noch) nicht.
Jetzt hoffe ich, dass es hier bei den Fachleuten Pinopiloten gibt, die in ähnlicher Situation schon Erfahrungen gemacht haben und mich großzügig daran teilhaben lassen.
Ich bedanke mich herzlich für Eure Mühe
Gruß Franz
Es geht um ein Therapierad. Meine Frau ist begeisterte Radfahrerin, muss aber wegen eines Epilepsieleidens darauf verzichten, da die Anfälle unvorhersehbar geworden sind. In einem anderen Fall urteilte das Landessozialgericht Hessen: „Gesetzliche Krankenkassen haben die Kosten für ein Therapiedreirad zu übernehmen, wenn behinderte Menschen so dem Verlust ihrer Gehfähigkeit vorbeugen können“ (https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... rad_zahlen).
Erstritten wurde die Kostenübernahme für ein Therapiedreirad. Das würde aber meiner Frau nicht nützen, weil sie zum einen bei einem Anfall nicht reagieren könnte und zum anderen einer Begleitperson bedarf.
Der Facharzt hat ein Attest mit dem o.a. Hintergrund geschrieben, darf jedoch nur Hilfsmittel verordnen, die als solche anerkannt sind. Das Pino ist das allerdings (noch) nicht.
Jetzt hoffe ich, dass es hier bei den Fachleuten Pinopiloten gibt, die in ähnlicher Situation schon Erfahrungen gemacht haben und mich großzügig daran teilhaben lassen.
Ich bedanke mich herzlich für Eure Mühe
Gruß Franz
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Re: Therapierad
Da wirst du es leider schwer haben…
Als „Therapierad“ wird das, wenn überhaupt, nur dann anerkannt, wenn es auch wirklich therapeutische Zwecke erfüllt - also zur Behandlung einer Erkrankung dient. Und auch dann müsste man begründen, warum das mit den bereits anerkannten Therapieformen, wie zb Krankengymnastik, nicht auch erreicht werden kann.
Auch als Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung ist es kaum machbar, da Radfahren immer noch als Freizeitvergnügen eingestuft ist und somit nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse fällt.
Je nach Einkommen und Behinderung kann man es über die „Teilhabe Behinderter Menschen“ versuchen, ist aber auch nicht wirklich erfolgversprechende.
Bei Kindern sind die Chancen noch etwas besser, aber es ist auch da ein Kampf mit ungewissem Ausgang.
Als „Therapierad“ wird das, wenn überhaupt, nur dann anerkannt, wenn es auch wirklich therapeutische Zwecke erfüllt - also zur Behandlung einer Erkrankung dient. Und auch dann müsste man begründen, warum das mit den bereits anerkannten Therapieformen, wie zb Krankengymnastik, nicht auch erreicht werden kann.
Auch als Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung ist es kaum machbar, da Radfahren immer noch als Freizeitvergnügen eingestuft ist und somit nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse fällt.
Je nach Einkommen und Behinderung kann man es über die „Teilhabe Behinderter Menschen“ versuchen, ist aber auch nicht wirklich erfolgversprechende.
Bei Kindern sind die Chancen noch etwas besser, aber es ist auch da ein Kampf mit ungewissem Ausgang.
- Steini
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Re: Therapierad
Hallo,
leider ist ein Therapietandem offiziell als Hilfsmittel über die Krankenkassen ausgeschlossen. Ein Dreirad geht eventuell, sofern medizinisch als Therapiemittel sinnvoll.
Schau mal hier:
viewtopic.php?f=6&t=1283
Eingliederungshilfe oder Spenden geht manchmal.
Bei der Beantragung eventuell das hier anpassen:
Grüße
leider ist ein Therapietandem offiziell als Hilfsmittel über die Krankenkassen ausgeschlossen. Ein Dreirad geht eventuell, sofern medizinisch als Therapiemittel sinnvoll.
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Bei der Beantragung eventuell das hier anpassen:
Grüße
Zuletzt geändert von Steini am 20.08.2021, 09:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Therapierad
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Viel Optimismus kann man daraus nicht schöpfen, wie schon zu befürchten stand. Aber aufgeben werden wir z.Zt. noch nicht.
Etwas Mut schöpfe en wir aus dem Urteil des Landessozialgericht Hessen von 2009:
„Gesetzliche Kassen haben die Kosten für ein Therapie d r e i rad zu übernehmen, wenn behinderte Menschen so dem Verlust ihrer Gehfähigkeit vorbeugen können. (VdK Rheinlandpfalz, https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... rad_zahlen)“. Allerdings ist ein Pino kein Dreirad, jedoch sind die Vorteile dieses Fahrrads für Patienten mit anderen Behinderungen ebenso offensichtlich.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich aus dem Bundesteihabegesetz: „Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.“ Die letzte Überarbeitung des BTHG ist von 2020, also sehr frisch. Im Augenblick prüfen wir, ob das Gesetz in unserem Sinn auf uns zutrifft.
Wir werden über Erfolg oder Misserfolg berichten.
Nochmal danke für Eure Hilfe, den verlinkten Beiträgen konnten wir einige Informationen entnehmen.
Gruß Franz
Viel Optimismus kann man daraus nicht schöpfen, wie schon zu befürchten stand. Aber aufgeben werden wir z.Zt. noch nicht.
Etwas Mut schöpfe en wir aus dem Urteil des Landessozialgericht Hessen von 2009:
„Gesetzliche Kassen haben die Kosten für ein Therapie d r e i rad zu übernehmen, wenn behinderte Menschen so dem Verlust ihrer Gehfähigkeit vorbeugen können. (VdK Rheinlandpfalz, https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... rad_zahlen)“. Allerdings ist ein Pino kein Dreirad, jedoch sind die Vorteile dieses Fahrrads für Patienten mit anderen Behinderungen ebenso offensichtlich.
Eine weitere Möglichkeit ergibt sich aus dem Bundesteihabegesetz: „Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.“ Die letzte Überarbeitung des BTHG ist von 2020, also sehr frisch. Im Augenblick prüfen wir, ob das Gesetz in unserem Sinn auf uns zutrifft.
Wir werden über Erfolg oder Misserfolg berichten.
Nochmal danke für Eure Hilfe, den verlinkten Beiträgen konnten wir einige Informationen entnehmen.
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Re: Therapierad
Die Sache mit dem Dreirad ist halt der große Knackpunkt bei den Krankenkassen…
Falls es mit dem Pino nicht klappt, schaut euch mal nach einem „Paralleltandem“ um, das hat nämlich drei Räder.
Wir haben ein Fun2Go der Firma Van Raam und zumindest die Beihilfestelle hat das als „Behindertendreirad“ akzeptiert (die private Krankenkasse leider nicht).
Ist zwar nicht so sportlich und gut zu transportieren, wie ein Pino, aber an sich auch ein tolles Gefährt, dank dem ich nach über 20 Jahren auch endlich wieder Radfahren kann.
Falls es mit dem Pino nicht klappt, schaut euch mal nach einem „Paralleltandem“ um, das hat nämlich drei Räder.
Wir haben ein Fun2Go der Firma Van Raam und zumindest die Beihilfestelle hat das als „Behindertendreirad“ akzeptiert (die private Krankenkasse leider nicht).
Ist zwar nicht so sportlich und gut zu transportieren, wie ein Pino, aber an sich auch ein tolles Gefährt, dank dem ich nach über 20 Jahren auch endlich wieder Radfahren kann.
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Re: Therapierad
Das wäre doch was für euch,.....zur Probe für Urlaub und auch länger.....wir haben genug Pinos....das blaue will auch mal wieder raus ausserdem sind die Kinder si. . deswegen werden wir das Pinkpino, Pino1 mit Kindertretlager, bald zum Verkauf anbieten.
viewtopic.php?f=9&t=531&p=11855#p11855
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Re: Therapierad
Nein, wir haben noch nicht aufgegeben.
Wie von Euch vorausgesagt erhielten wir die Ablehnung von der Krankenkasse. Gegen diese haben wir Widerspruch eingelegt. Obendrein haben wir den Behindertenbeauftragten der Stadt ins Boot geholt, vielleicht kann der helfen. Wir harren der Dinge die da kommen und werden darüber berichten.
Gruß Franz
Wie von Euch vorausgesagt erhielten wir die Ablehnung von der Krankenkasse. Gegen diese haben wir Widerspruch eingelegt. Obendrein haben wir den Behindertenbeauftragten der Stadt ins Boot geholt, vielleicht kann der helfen. Wir harren der Dinge die da kommen und werden darüber berichten.
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Re: Therapierad
Darf ich fragen, mit welcher Begründung abgelehnt wurde?
Re: Therapierad
Hallo zusammen
Da ich in der Schweiz lebe, kenne ich mich mit den Deutschen Gegebenheiten nicht aus.
Aber wenn es für den Gesetzgeber unbedingt ein Dreirad sein muss, weshalb lasst Ihr Euch von Hase nicht einfach ein drittes Rad ans Pino schrauben (dass Ihr dann ja wieder wegschrauben könnt)?
Da ich in der Schweiz lebe, kenne ich mich mit den Deutschen Gegebenheiten nicht aus.
Aber wenn es für den Gesetzgeber unbedingt ein Dreirad sein muss, weshalb lasst Ihr Euch von Hase nicht einfach ein drittes Rad ans Pino schrauben (dass Ihr dann ja wieder wegschrauben könnt)?
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Re: Therapierad
Das würde dann wohl als Tandem mit Stützrad angesehen, eben weil es reversibel und nicht Teil der Grundkonstruktion ist.
Da hätte wohl das Kettwiesel mit Tandemkupplung mehr Chancen - was dann insgesamt aber noch teurer würde, da der Capitän ja dann auch eins bräuchte, was auf alle Fälle selbst gezahlt werden müsste.
Da hätte wohl das Kettwiesel mit Tandemkupplung mehr Chancen - was dann insgesamt aber noch teurer würde, da der Capitän ja dann auch eins bräuchte, was auf alle Fälle selbst gezahlt werden müsste.
Re: Therapierad
Hallo
wir haben epilepsiekrankes Kind und haben versucht, das Pino über die Krankenkasse zu bekommen.
Keine Chance, 4 x Einspruch, etliche Atteste, aber es hat nun mal keine Rehanummer und wird somit nicht anerkannt.
LG
wir haben epilepsiekrankes Kind und haben versucht, das Pino über die Krankenkasse zu bekommen.
Keine Chance, 4 x Einspruch, etliche Atteste, aber es hat nun mal keine Rehanummer und wird somit nicht anerkannt.
LG
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- Selberrahmendengler
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Re: Therapierad
Das mit der Hilfsmittelnummer ist so eine Sache:
Weder begründet das Vorhandensein einer solchen Nummer einen Anspruch, noch darf das Fehlen als alleiniger Grund für die Versagung herangezogen werden (aktuelle Rechtsprechung).
Weder begründet das Vorhandensein einer solchen Nummer einen Anspruch, noch darf das Fehlen als alleiniger Grund für die Versagung herangezogen werden (aktuelle Rechtsprechung).
- Steini
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Re: Therapierad
Entscheidend ist: ein Hilfsmittel muss dem Patienten dienen, seine Eigene (!!) Selbstständigkeit zu verbessern.
Deswegen gilt in Deutschland allgemein: ein Dreirad ist ein Hilfsmittel, ein Tandem niemals.
Mit den Krankenkassen ist es also frustran.
Aber es gibt noch andere Förderquellen. S. O.
Deswegen gilt in Deutschland allgemein: ein Dreirad ist ein Hilfsmittel, ein Tandem niemals.
Mit den Krankenkassen ist es also frustran.
Aber es gibt noch andere Förderquellen. S. O.
- windstopper
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Re: Therapierad
In der Sonntagszeitung von Cuxhaven ist heute ein Artikel über die Foerderung von Lastenraedern.
Nach den Forderungen vom ADAC erfüllt das Pino diese Anforderungen.
Gruss Karl
- Radfux
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Re: Therapierad
Verlinkung zum Artikel?
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Re: Therapierad
Steini hat geschrieben:Entscheidend ist: ein Hilfsmittel muss dem Patienten dienen, seine Eigene (!!) Selbstständigkeit zu verbessern.
Deswegen gilt in Deutschland allgemein: ein Dreirad ist ein Hilfsmittel, ein Tandem niemals.
Mit den Krankenkassen ist es also frustran.
Aber es gibt noch andere Förderquellen. S. O.
Ein Dreirad ist als Therapiemittel anerkannt, siehe o.a. Urteil des Landessozialgericht. Es erhält die körperliche Fitness, fördert die Koordination, ...
Wie jedoch soll ein Blinder, ein Epilepsiekranker, ein Spastiker, ... diese Vorteile nutzen können wenn er auf die Hilfe anderer angewiesen ist? Analog zu dem Urteil im Dreiradfall erfüllt das Tandem ebenfalls diese Kriterien.
Es ist aber müßig diese Argumente hier zu verfechten. Es ist die Sache der Krankenkassen und letztlich der Gerichte. Unser Fall liegt z.Zt. bei der Widerspruchsstelle der KK.
Gruß Franz
- windstopper
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Re: Therapierad
windstopper hat geschrieben:In der Sonntagszeitung von Cuxhaven ist heute ein Artikel über die Foerderung von Lastenraedern.
Nach den Forderungen vom ADAC erfüllt das Pino diese Anforderungen.
Gruss Karl
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Re: Therapierad - Förderung BW (Lastenräder)
https://emotion-technologies.de/e-bike-typen/lasten-e-bike/
https://www.lastenfahrrad-zentrum.de/f%C3%B6rderung-kaufpr%C3%A4mie/baden-w%C3%BCrttemberg/
und auch Hase: https://www.lastenfahrrad-zentrum.de/lastenfahrr%C3%A4der/hase-bikes/
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und auch Hase: https://www.lastenfahrrad-zentrum.de/lastenfahrr%C3%A4der/hase-bikes/
man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal mehr auf die Unzuverlässigkeit des Wetterberichts!
Bei "langweiligem Wetter" kann man auch getrost in die Wetterapp gucken, sonst muss man sich mehrerer Informationsquellen bedienen.
Bei "langweiligem Wetter" kann man auch getrost in die Wetterapp gucken, sonst muss man sich mehrerer Informationsquellen bedienen.
- Steini
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Re: Therapierad - Förderung BW (Lastenräder)
Achtung: Für BW gilt für die Förderung:
"Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche)".
Das gilt für das Pino nicht. Man streitet sich derzeit........
- Steini
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Re: Therapierad - Förderung BW (Lastenräder)
Steini hat geschrieben:
Achtung: Für BW gilt für die Förderung:
"Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche)".
Das gilt für das Pino nicht. Man streitet sich derzeit........
Geht doch!!
viewtopic.php?f=4&t=1570&p=12135#p12135
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Re: Therapierad
Möchte kurz über den derzeitigen Stand berichten.
Wie zu erwarten stand, wurde auch der zweite Widerspruch abgewiesen, allerdings mit dem Hinweis auf einen weitere Widerspruchsmöglichkeit.
Mit einem weiteren Schreiben wurde dieser Hinweis wieder kassiert. Die Begründungen sind formal in juristischer Sprache verfasst.
Jetzt ist meine Frau Mitglied in VdK geworden und die wollen sich der Sache annehmen. Wir warten auf eine Nachricht der juristischen Abteilung zur Besprechung der Widerspruchsargumente. Zuerst werden wir jedoch mit den Fachleuten klären, wieviel Aussicht auf Erfolg besteht. Einen Kampf gegen Windmühlen werden wir nicht führen.
Wenn sich neues ergibt, werden wir uns wieder melden.
... und danke für Eure Hinweise
Gruß Franz
Wie zu erwarten stand, wurde auch der zweite Widerspruch abgewiesen, allerdings mit dem Hinweis auf einen weitere Widerspruchsmöglichkeit.
Mit einem weiteren Schreiben wurde dieser Hinweis wieder kassiert. Die Begründungen sind formal in juristischer Sprache verfasst.
Jetzt ist meine Frau Mitglied in VdK geworden und die wollen sich der Sache annehmen. Wir warten auf eine Nachricht der juristischen Abteilung zur Besprechung der Widerspruchsargumente. Zuerst werden wir jedoch mit den Fachleuten klären, wieviel Aussicht auf Erfolg besteht. Einen Kampf gegen Windmühlen werden wir nicht führen.
Wenn sich neues ergibt, werden wir uns wieder melden.
... und danke für Eure Hinweise
Gruß Franz
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Re: Therapierad
In der Regel folgt nach abgelehntem Widerspruch die Klage.
Manchmal lässt sich die ablehnend Stelle aber auf eine erneute Prüfung des Widerspruchs ein, wenn schwerwiegende neue Belege/Argumente auftauchen, um so den Aufwand eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden.
Das müssen dann aber echt schon wirklich neue bzw. schwerwiegende Dinge sein…
Bin mal sehr gespannt, was bei eurer Rechtsberatung rauskommt und drücke die Daumen!
Manchmal lässt sich die ablehnend Stelle aber auf eine erneute Prüfung des Widerspruchs ein, wenn schwerwiegende neue Belege/Argumente auftauchen, um so den Aufwand eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden.
Das müssen dann aber echt schon wirklich neue bzw. schwerwiegende Dinge sein…
Bin mal sehr gespannt, was bei eurer Rechtsberatung rauskommt und drücke die Daumen!
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Re: Therapierad
Alles gute für die Klage! Ich drücke euch sehr die Daumen!
Ich bin in erster Instanz auch gescheitert. Ich denke aber, das geht wenn überhaupt nur mit einem sehr guten Anwalt. Die meisten verstehen erstmal gar nicht was ein Tandem ist, das dauert dann eine Weile, um alles zu erklären. Es wäre sehr praktisch, einen Anwalt oder Anwältin mit Pino Therapie Expertise zu haben.
Unser Angehöriger hatte einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Er kann dank Pino nun sogar das ein Bein wieder bewegen und ich habe etwas Hoffnung geschöpft, dass das noch weiter geht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Kasse vor Gericht damit durchkommt, das Pino nicht als Therapiehilfsmittel anzuerkennen, wenn jemand die Lähmung damit überwinden konnte, oder? Kennt sich jemand damit aus? Hatte wer überhaupt mal Erfolg mit einem Therapiepino?
viele Grüße!
Ich bin in erster Instanz auch gescheitert. Ich denke aber, das geht wenn überhaupt nur mit einem sehr guten Anwalt. Die meisten verstehen erstmal gar nicht was ein Tandem ist, das dauert dann eine Weile, um alles zu erklären. Es wäre sehr praktisch, einen Anwalt oder Anwältin mit Pino Therapie Expertise zu haben.
Unser Angehöriger hatte einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Er kann dank Pino nun sogar das ein Bein wieder bewegen und ich habe etwas Hoffnung geschöpft, dass das noch weiter geht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Kasse vor Gericht damit durchkommt, das Pino nicht als Therapiehilfsmittel anzuerkennen, wenn jemand die Lähmung damit überwinden konnte, oder? Kennt sich jemand damit aus? Hatte wer überhaupt mal Erfolg mit einem Therapiepino?
viele Grüße!
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Re: Therapierad
Der Knackpunkt liegt darin, dass man begründen müsste, warum mit dem „Alltagsgerät“ Pino ein Therapieerfolg erzielt wird, der mit den anerkannten Therapiemitteln nicht erzielt werden kann. Und das wirklich medizinisch fundiert und nicht mit „XY hat damit super Erfahrungen gemacht“.
Das Pino ist halt vom Konzept her ein Sportgerät bzw Alltagsfahrzeug. Und Radfahren gilt nicht als „Grundbedürfnis des Lebens“.
Das Pino ist halt vom Konzept her ein Sportgerät bzw Alltagsfahrzeug. Und Radfahren gilt nicht als „Grundbedürfnis des Lebens“.
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Re: Therapierad
Letzter Stand: Es zieht sich.
Die Juristen des VdK haben die Krankenkasse aufgefordert und sich u.a. auf ein Urteil des Landessozialgericht Hannover bezogen. In diesem Urteil wurde dem Kläger ein Hase Pino (ausdrücklich!) zugesprochen. Unsere Krankenkasse reagiert bisher nicht und wurde angemahnt.
(Bin z.Zt. nicht zuhause, werde nach Rückkehr das Urteil hier einstellen.)
Ich denke, wir haben aufgrund diese Urteils gute Chancen, aber vor Gericht und auf dem Fahrradweg ist man in Gottes Hand.
Gruß Franz
Die Juristen des VdK haben die Krankenkasse aufgefordert und sich u.a. auf ein Urteil des Landessozialgericht Hannover bezogen. In diesem Urteil wurde dem Kläger ein Hase Pino (ausdrücklich!) zugesprochen. Unsere Krankenkasse reagiert bisher nicht und wurde angemahnt.
(Bin z.Zt. nicht zuhause, werde nach Rückkehr das Urteil hier einstellen.)
Ich denke, wir haben aufgrund diese Urteils gute Chancen, aber vor Gericht und auf dem Fahrradweg ist man in Gottes Hand.
Gruß Franz
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Re: Therapierad
Hier handelt sich es wohl um folgendes Gerichtsurteil:
aus Hasebikes.com/Medienportal/Hilfsmittelnummer
aus Hasebikes.com/Medienportal/Hilfsmittelnummer
man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal mehr auf die Unzuverlässigkeit des Wetterberichts!
Bei "langweiligem Wetter" kann man auch getrost in die Wetterapp gucken, sonst muss man sich mehrerer Informationsquellen bedienen.
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Re: Therapierad
upndown hat geschrieben:Hier handelt sich es wohl um folgendes Gerichtsurteil:
aus Hasebikes.com/Medienportal/Hilfsmittelnummer
Ja, Dankeschön.
Gruß Franz
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Re: Therapierad
Guten Abend liebes Forum,
auch ich kann heute nichts positives hinsichtlich der Förderung eines Pinos berichten.
Ich habe heute den Widerspruchsbescheid in dem die Förderung des Pinos vom LWL-Inklusionsamt-Soziale Teilhabe (zuständige Behörde in NRW) wie schon im Erstbescheid abgelehnt wurde.
Begründung ist kurz zusammengefasst:
Das von mir formulierte individuelle Teilhabeziel mich dann wieder in der Natur bewegen zu können und so wieder in Kontakt mit anderen nicht behinderten Menschen zu kommen z.B. bei gemeinsamen Radtouren, die ich auch vor meiner Erkrankung sehr gerne gemacht habe, kann mit dem Pino nicht erreicht werden.
Für den Nahbereich ist hier ein Rollator bzw. ein Rollstuhl ausreichend. Weitere Strecken kann ich mit dem PKW und dem ÖPNV zurücklegen.
Was soll man da sagen? Da fragt man sich doch wofür wir jetzt das neue Bundesteilhabegesetz haben. Teilhabe zu fördern scheint für mich jetzt nicht wirklich die Funktion dieser Behörde zu sein.
Ich drücke weiterhin allen die noch keine Entscheidung haben die Daumen!
Viele Grüße
Chrissi
auch ich kann heute nichts positives hinsichtlich der Förderung eines Pinos berichten.
Ich habe heute den Widerspruchsbescheid in dem die Förderung des Pinos vom LWL-Inklusionsamt-Soziale Teilhabe (zuständige Behörde in NRW) wie schon im Erstbescheid abgelehnt wurde.
Begründung ist kurz zusammengefasst:
Das von mir formulierte individuelle Teilhabeziel mich dann wieder in der Natur bewegen zu können und so wieder in Kontakt mit anderen nicht behinderten Menschen zu kommen z.B. bei gemeinsamen Radtouren, die ich auch vor meiner Erkrankung sehr gerne gemacht habe, kann mit dem Pino nicht erreicht werden.
Für den Nahbereich ist hier ein Rollator bzw. ein Rollstuhl ausreichend. Weitere Strecken kann ich mit dem PKW und dem ÖPNV zurücklegen.
Was soll man da sagen? Da fragt man sich doch wofür wir jetzt das neue Bundesteilhabegesetz haben. Teilhabe zu fördern scheint für mich jetzt nicht wirklich die Funktion dieser Behörde zu sein.
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Viele Grüße
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Re: Therapierad
Die Würfel sind gefallen.
Wir haben die Klage nach Beratung durch die Juristen des VdK zurückgezogen. Der Anwalt erklärte uns, dass der Ansatz für die Erstattung das Teilhabegesetz sei. Das Bundessozialgericht fasst die Teilhabe jetzt enger und die Sozialgerichte und Landessozialgerichte lehnen sich dort an.
Es sei nicht unmöglich aber doch sehr unwahrscheinlich einen Erfolg zu erzielen.
Wir sind keine Prozesshanseln und außerdem haben wir bereits ein Jahr viel Spaß mit unserem veganen Reittier.
... und außerdem ist zu überlegen, ob man sich von der Allgemeinheit helfen lassen soll, wenn man auch ohne Hilfe zurechtkommt. Wir hadern nicht.
Gruß Franz
Wir haben die Klage nach Beratung durch die Juristen des VdK zurückgezogen. Der Anwalt erklärte uns, dass der Ansatz für die Erstattung das Teilhabegesetz sei. Das Bundessozialgericht fasst die Teilhabe jetzt enger und die Sozialgerichte und Landessozialgerichte lehnen sich dort an.
Es sei nicht unmöglich aber doch sehr unwahrscheinlich einen Erfolg zu erzielen.
Wir sind keine Prozesshanseln und außerdem haben wir bereits ein Jahr viel Spaß mit unserem veganen Reittier.
... und außerdem ist zu überlegen, ob man sich von der Allgemeinheit helfen lassen soll, wenn man auch ohne Hilfe zurechtkommt. Wir hadern nicht.
Gruß Franz
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