Pino Mitnahme in niederländischen Zügen ab 1.7.2024
Verfasst: 28.08.2024, 12:37
Seit dem 1. Juli 2024 ist die Mitnahme von Tandems in niederländischen Zügen nicht mehr möglich, ausgenommen das Tandem wird zur Mobilitätsunterstützung beeinträchtigter Personen benötigt.
Auch wenn man mit einem internationalen Zug von z.B. Deutschland aus einreist, muss man an der Grenze den Zug verlassen oder ohne Pino weiterfahren (das ergibt sich konkludent aus der Regel, dass bei Fahrscheinen, die vor der Bekanntmachung der Neuregelung gekauft wurden, ein Weiterfahren und Mitnahme ausnahmsweise möglich ist).
Siehe:
Da das Pino nicht "offensichtlich" als Assistenzmittel zu erkennen ist, benötigt man einen entsprechenden Aufkleber und einen (von 4 niederländischen Optionen) Nachweis. Für deutsche Reisende wäre wohl am ehesten ein Schwerbehindertenausweis ein entsprechendes Äquivalent. Möglicherweise reicht auch ein ärztliches Attest. Aber demnach reicht es nicht, wenn der/die Stoker(in) "offensichtlich" eingeschränkt ist.
Das Modell 2021 könnte man auf Fahrradgröße zusammenschieben und zusätzlich den Sitz im Reisegepäck verstauen. Aber die vordere Tretkurbel ist schwerlich zu verstecken.
Im Endeffekt ist die Attraktivität der Niederlande als Reiseziel ziemlich eingeschränkt.
Auch wenn man mit einem internationalen Zug von z.B. Deutschland aus einreist, muss man an der Grenze den Zug verlassen oder ohne Pino weiterfahren (das ergibt sich konkludent aus der Regel, dass bei Fahrscheinen, die vor der Bekanntmachung der Neuregelung gekauft wurden, ein Weiterfahren und Mitnahme ausnahmsweise möglich ist).
Siehe:
- Blog bei Velomobile
- Reiseinformation der niederländischen Bahn (NS): " Tandems and recumbents are now only allowed when used as a mobility aid for travellers with a disablity." (Tandems und Liegeräder sind nur noch erlaubt, wenn sie als Mobilitätshilfe für Reisende mit einer Behinderung verwendet werden.)
- Voraussetzungen und Bedingungen für Inanspruchnahme von Reiseassistenz bei der NS: "Passengers with a functional disability who use an accessory that is not obviously recognisable as such should be able to demonstrate if asked that the device in question is needed as a result of their functional disability." (Fahrgäste mit einer funktionellen Behinderung, die ein Hilfsmittel benutzen, das nicht offensichtlich als solches erkennbar ist sollten in der Lage sein, auf Nachfrage nachzuweisen, dass das betreffende Hilfsmittel aufgrund ihrer Behinderung benötigt wird.) Artikel 4
Da das Pino nicht "offensichtlich" als Assistenzmittel zu erkennen ist, benötigt man einen entsprechenden Aufkleber und einen (von 4 niederländischen Optionen) Nachweis. Für deutsche Reisende wäre wohl am ehesten ein Schwerbehindertenausweis ein entsprechendes Äquivalent. Möglicherweise reicht auch ein ärztliches Attest. Aber demnach reicht es nicht, wenn der/die Stoker(in) "offensichtlich" eingeschränkt ist.
Das Modell 2021 könnte man auf Fahrradgröße zusammenschieben und zusätzlich den Sitz im Reisegepäck verstauen. Aber die vordere Tretkurbel ist schwerlich zu verstecken.
Im Endeffekt ist die Attraktivität der Niederlande als Reiseziel ziemlich eingeschränkt.