Ist für Tandems bald ein 500W Motor zur Unterstützung gesetzeskonform?
Verfasst: 01.04.2021, 08:19
Auszug aus der gesetzlichen Vorschrift:
Bereits seit November 2003 sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, gültige EU-Richtlinien für Pedelecs und E-Bikes in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren, d. h. Gesetze zu erlassen, die dieser Richtlinie entsprechen.
Begriffe und Fakten zu E-Bikes und Pedelecs im Überblick
Achtung, NICHT VERWIRREN LASSEN! Während sich in der Anfangszeit viele Unternehmen und Fachleute für den Gebrauch des (eigentlich richtigen) Begriffs „Pedelec“ eingesetzt haben, hat sich heute im allgemeinen Sprachgebrauch der auch international übliche Ausdruck E-Bike (oder englisch ebike) für alle Arten von Elektrorädern eingebürgert. Aus vielen Gründen ist natürlich eine genaue Unterscheidung wichtig.
Pedelec (Pedal Electric Cycle) / E-Bike25
Zu dieser Klasse gehören hierzulande nach Angaben des Handels und des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) ca. 95-97 Prozent aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder.
Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad.
Dementsprechend sind weder eine Zulassung, ein Helm oder ein Führerschein nötig.
Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h – d.h. bis zu dieser Geschwindigkeit ist kein eigener Krafteinsatz nötig. Auch diese Modelle gelten als Fahrräder, wie der Gesetzgeber im Juni 2013 noch einmal ausdrücklich klar gestellt hat. (vgl. Bundesgesetzblatt vom 20.6.2013)
Alle in der EU verkauften Pedelecs benötigen eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung. Insbesondere bei Importen sollte darauf geachtet werden. S-Pedelecs benötigen darüber hinaus eine Zulassung.
Ende Auszug (Quelle: gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs)
Jetzt zum eigentlichen Thema:
Wie schon in anderen Beiträgen bekannt, haben wir einen nachgerüsteten Puma VR Motor, der unser Pino zum Pedelec macht. Weil gesetzeskonform nach §1 aus Artikel 5 "Bundesgesetzesblatt Jahrgang 2013 Teil 1 Nr. 29" darf er mit 250W Nennleistung und max. 25km/h antreiben. Ich legte den Motor so aus, dass er uns vor allem die Berge mit höchster Leistung hoch zieht. Das tut er dann, wenn die Getriebeübersetzung möglichst groß ist und damit das Drehmoment je nach Getriebeübersetzung steigt. Bei uns kommt ein Puma mit 150/min Antrieb zum Einsatz, der es dann auf der Ebene auf max. 18km/h schafft, sollten wir nicht kräftiger in die Pedale treten, was natürlich auf der Ebene oft der Fall ist und wir somit dann auch mal deutlich schneller als die 25km/h sind. Bergab mit Rückenwind und deutlichem Gefälle auch mal 60km/h. Damit übererfüllen wir die gesetzlichen Forderungen.
Eigentlich möchten alle Pedelec Fahrer gerne schneller als die 25km/h fahren. Alle mir bekannten versuchen deshalb diese Maximalgeschwindigkeit zu "tunen", was natürlich gegen das geltende Gesetz spricht. (Ich durfte mal das S-Pedelec für ein paar Kilometer fahren - 40km/h sind da dann die Wohlfühlgeschwindigkeit!)
Die Nennleistung darf 250W Nennleistung nicht überschreiten. Bei Tandems sind die 250W Nennleistung nicht separat geregelt, es gilt deshalb obiger §1. Eigentlich ein großer Nachteil, denn so kommen wir nicht unbedingt besser den Berg hoch wie ein Einzelradler. Aber das will der Bund nun mit einer Gesetzesnovelle ändern, die noch im August dieses Jahres in Kraft treten soll. So soll es dann möglich sein, pro Fahrer die 250W Nennleistung mit dem E-Motor anzutreiben. Das ist ja schon lange überfällig ist. Damit können wir unsere Pinomotore durch doppelt so leistungsfähigere austauschen. Wir mit unserem Vorderrad- Nabenmotor müssen sowieso alle paar Tausend Kilometer einen Motorwechsel einplanen, da dieser doch arg strapaziert wird. Also warte ich noch mit der Neuanschaffung bis das geänderte Gesetz durch ist, dann können wir uns den baugleichen 500W Puma ins Vorderrad bauen und kommen dann wieder etwas besser die steilen Albaufstiege hoch. Unsere Lieblingswege "die Alb rauf" haben an der steilsten Stelle um die 20%, was bisher immer eine Herausforderung ist, aber dann seinen Schrecken verlieren kann. Für "Berg runter" haben wir ja sowieso die effektivsten Bremsen.
Dann bleibt es abzuwarten, wie Hase mit dem Pino Steps21 darauf reagiert. Hier wird dann sicher auch ein 500W Motor zum Einsatz kommen. Aber ob das dieses Jahr noch was wird, steht in den Sternen. Vermutlich wird Hase dann, unbestätigten Gerüchten zufolge, im Pino Steps22 einen 500W Mittelmotor präsentieren.
Bereits seit November 2003 sind alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, gültige EU-Richtlinien für Pedelecs und E-Bikes in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren, d. h. Gesetze zu erlassen, die dieser Richtlinie entsprechen.
Begriffe und Fakten zu E-Bikes und Pedelecs im Überblick
Achtung, NICHT VERWIRREN LASSEN! Während sich in der Anfangszeit viele Unternehmen und Fachleute für den Gebrauch des (eigentlich richtigen) Begriffs „Pedelec“ eingesetzt haben, hat sich heute im allgemeinen Sprachgebrauch der auch international übliche Ausdruck E-Bike (oder englisch ebike) für alle Arten von Elektrorädern eingebürgert. Aus vielen Gründen ist natürlich eine genaue Unterscheidung wichtig.
Pedelec (Pedal Electric Cycle) / E-Bike25
Zu dieser Klasse gehören hierzulande nach Angaben des Handels und des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) ca. 95-97 Prozent aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder.
Mit einer Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt gelten Pedelecs als Fahrrad.
Dementsprechend sind weder eine Zulassung, ein Helm oder ein Führerschein nötig.
Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h – d.h. bis zu dieser Geschwindigkeit ist kein eigener Krafteinsatz nötig. Auch diese Modelle gelten als Fahrräder, wie der Gesetzgeber im Juni 2013 noch einmal ausdrücklich klar gestellt hat. (vgl. Bundesgesetzblatt vom 20.6.2013)
Alle in der EU verkauften Pedelecs benötigen eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung. Insbesondere bei Importen sollte darauf geachtet werden. S-Pedelecs benötigen darüber hinaus eine Zulassung.
Ende Auszug (Quelle: gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs)
Jetzt zum eigentlichen Thema:
Wie schon in anderen Beiträgen bekannt, haben wir einen nachgerüsteten Puma VR Motor, der unser Pino zum Pedelec macht. Weil gesetzeskonform nach §1 aus Artikel 5 "Bundesgesetzesblatt Jahrgang 2013 Teil 1 Nr. 29" darf er mit 250W Nennleistung und max. 25km/h antreiben. Ich legte den Motor so aus, dass er uns vor allem die Berge mit höchster Leistung hoch zieht. Das tut er dann, wenn die Getriebeübersetzung möglichst groß ist und damit das Drehmoment je nach Getriebeübersetzung steigt. Bei uns kommt ein Puma mit 150/min Antrieb zum Einsatz, der es dann auf der Ebene auf max. 18km/h schafft, sollten wir nicht kräftiger in die Pedale treten, was natürlich auf der Ebene oft der Fall ist und wir somit dann auch mal deutlich schneller als die 25km/h sind. Bergab mit Rückenwind und deutlichem Gefälle auch mal 60km/h. Damit übererfüllen wir die gesetzlichen Forderungen.
Eigentlich möchten alle Pedelec Fahrer gerne schneller als die 25km/h fahren. Alle mir bekannten versuchen deshalb diese Maximalgeschwindigkeit zu "tunen", was natürlich gegen das geltende Gesetz spricht. (Ich durfte mal das S-Pedelec für ein paar Kilometer fahren - 40km/h sind da dann die Wohlfühlgeschwindigkeit!)
Die Nennleistung darf 250W Nennleistung nicht überschreiten. Bei Tandems sind die 250W Nennleistung nicht separat geregelt, es gilt deshalb obiger §1. Eigentlich ein großer Nachteil, denn so kommen wir nicht unbedingt besser den Berg hoch wie ein Einzelradler. Aber das will der Bund nun mit einer Gesetzesnovelle ändern, die noch im August dieses Jahres in Kraft treten soll. So soll es dann möglich sein, pro Fahrer die 250W Nennleistung mit dem E-Motor anzutreiben. Das ist ja schon lange überfällig ist. Damit können wir unsere Pinomotore durch doppelt so leistungsfähigere austauschen. Wir mit unserem Vorderrad- Nabenmotor müssen sowieso alle paar Tausend Kilometer einen Motorwechsel einplanen, da dieser doch arg strapaziert wird. Also warte ich noch mit der Neuanschaffung bis das geänderte Gesetz durch ist, dann können wir uns den baugleichen 500W Puma ins Vorderrad bauen und kommen dann wieder etwas besser die steilen Albaufstiege hoch. Unsere Lieblingswege "die Alb rauf" haben an der steilsten Stelle um die 20%, was bisher immer eine Herausforderung ist, aber dann seinen Schrecken verlieren kann. Für "Berg runter" haben wir ja sowieso die effektivsten Bremsen.
Dann bleibt es abzuwarten, wie Hase mit dem Pino Steps21 darauf reagiert. Hier wird dann sicher auch ein 500W Motor zum Einsatz kommen. Aber ob das dieses Jahr noch was wird, steht in den Sternen. Vermutlich wird Hase dann, unbestätigten Gerüchten zufolge, im Pino Steps22 einen 500W Mittelmotor präsentieren.