Im April soll ja endlich unser im letzten Frühling bestelltes Rad ausgeliefert werden.
Allerdings hat die Vorfreude grade nach dem Anruf unseres Händlers einen massiven Dämpfer bekommen, denn das ohnehin schon über 10.000,- teure Gefährt soll nun nochmal gute 600,- mehr kosten. Einzige Alternative wäre laut Händler die Stornierung.
Ich kann ja verstehen, dass auch für Hase alles teurer geworden ist - aber dieses unternehmerische Risiko jetzt auf den Kunden abzuwälzen ist schon echt harter Tobak…
Nachträgliche Preiserhöhung
Moderator: Wildcate
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung
hast du keinen Vertrag?
man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal mehr auf die Unzuverlässigkeit des Wetterberichts!
Bei "langweiligem Wetter" kann man auch getrost in die Wetterapp gucken, sonst muss man sich mehrerer Informationsquellen bedienen.
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung
Oder wenigstens ein Ausdruck oder Kopie der Bestellung mit Beschreibung und Preis?
Laß Dich nicht einschüchtern - der Preis zum Bestelldatum muss weiterhin gelten.
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung
Klar hab ich nen Vertrag (mit Konfiguration und Bepreisung) und nach meiner Rechtsauffassung sollte der natürlich auch bindend sein.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Händler davon nicht zurücktreten kann.
Er kann dann zwar nicht darauf bestehen, dass ich die Ware zum erhöhten Preis abnehme - aber mit einer Stornierung ist mir ja auch nicht wirklich geholfen…
Wir wollen Montag mal mit der Anwaltshotline von unserer Rechtsschutzversicherung telefonieren und juristischen Rat einholen.
Wobei so etwas natürlich keine schöne Basis für eine weitere Zusammenarbeit wäre (von wegen Montage, Garantiefälle etc.).
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Händler davon nicht zurücktreten kann.
Er kann dann zwar nicht darauf bestehen, dass ich die Ware zum erhöhten Preis abnehme - aber mit einer Stornierung ist mir ja auch nicht wirklich geholfen…
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung
das geht ja ohne dass du deinem Händler Bescheid gibst.
man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal mehr auf die Unzuverlässigkeit des Wetterberichts!
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Re: Nachträgliche Preiserhöhung
Hast Du die AGBs vom Händler schon durchgelesen?
Wenn da und im Vertrag nichts drin steht, dass er einseitig zurücktreten kann, dann ist Deine Sorge unberechtigt.
Wenn da aber drin steht, dass der Vertrag bindend und nur innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage?) storniert werden kann, dann gilt das auch für den Händler.
Beratung durch die private Rechtschutzversicherung ist der beste Schritt für den Anfang.
Wenn da und im Vertrag nichts drin steht, dass er einseitig zurücktreten kann, dann ist Deine Sorge unberechtigt.
Wenn da aber drin steht, dass der Vertrag bindend und nur innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage?) storniert werden kann, dann gilt das auch für den Händler.
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