luetti hat geschrieben:Unser Auto ist ein Skoda Fabia. Breite 160 cm. Nach STVO dürfen wir je Seite 20 cm Überstand haben.
Zitat STVO §22:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2)
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden.
Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. (5)
Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
ENDE Zitat!
Also da ihr bei 1,6m je 40cm rechts und links anbauen dürft, ist die max. zul. Breite 2,4m. Das Pino ist nach Datenblatt max. 2,37m. Wenn ich mir das Bild vom Fabia anschaue, sind die 1,6m auch die Begrenzungslichter:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/138/9678/35599124/hinten-718628786989679654.JPG&imgrefurl=http://www.motor-talk.de/bilder/skoda-fabia-5j-1-4-rs-von-1-2tsidsg-g35599124/hinten-i203835002.html&h=720&w=1280&sz=271&tbnid=8J9O6pIb5_zKkM:&tbnh=68&tbnw=120&zoom=1&usg=__nEaN5tuq44MJo9kffU-t72KuVhk=&docid=22G3YpotutZN-M&sa=X&ei=FKn1UJ7vIIj3sga_-4Bg&ved=0CEYQ9QEwAg&dur=373Vorschlag: Ausleger einschieben, dann sollte alles auch für die

Herrschaften in Grün für den Fabia in Ordnung sein. Also nix mit 20cm!