Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren

Moderator: Wildcate

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upndown
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Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren

Beitrag von upndown »

ich hätte mich auch getäuscht :mrgreen:
https://www.youtube.com/shorts/zBvqmFzAKMM
man kann sich auf nichts mehr verlassen, nicht mal mehr auf die Unzuverlässigkeit des Wetterberichts!
Bei "langweiligem Wetter" kann man auch getrost in die Wetterapp gucken, sonst muss man sich mehrerer Informationsquellen bedienen. :mrgreen:
eidexe
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Re: Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren

Beitrag von eidexe »

Das war mir tatsächlich schon länger klar - überhaupt braucht man ja als Radfahrer eine deutlich vertieftere Ausbildung in der StVO als manche andere Verkehrsteilnehmer (Benutzungsrechte und -pflichten bei Radwegen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Vorfahrtsregeln).

Volkmar
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Meillo
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Re: Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren

Beitrag von Meillo »

eidexe hat geschrieben: überhaupt braucht man ja als Radfahrer eine deutlich vertieftere Ausbildung in der StVO als manche andere Verkehrsteilnehmer (Benutzungsrechte und -pflichten bei Radwegen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Vorfahrtsregeln).
Aber nur weil man sich korrekt verhalten will ... und in gewisser Weise auch muss, um eine Argumentationsgrundlage zu haben und sich als unterlegener Verkehrsteilnehmer Rechte erkämpfen zu können.

Die anderen Verkehrsteilnehmer bräuchten dieses Verständnis eigentlich auch, denen ist es nur egal -- Überholabstand, nicht grundloses Befahren von Fahrradgefährdungsstreifen, Blinken aus dem Kreisverkehr, nur einfahren in Kreuzungen wenn man sie auch verlassen kann, nicht auf Fahrradwegen parken oder halten, Sonderregeln für einen Verband von Radfahrern, usw.

Was die Benutzungspflicht von Radwegen angeht, kenne ich die genauen Regeln manchmal lieber absichtlich nicht, weil wenn man sich mal überlegt, wie der genaue Fahrtweg sein müsste, um ein 100m langes Stück benutzungspflichtigen Radweg umgeben von wahlfreien Verkehrswegen regelkonform zu befahren, dann ist das so kompliziert und umständlich, dass es in keiner Weise zumutbar ist. Ein Autofahrer fährt ja auch nicht für 100m Landstraße von der Autobahn runter und danach wieder drauf, mit Ampeln und Kreuzungen vorne und hinten. Irgendwo muss man ja auch noch pragmatisch bleiben, gerade bei so lückenhafter, zerstückelter, inkonsistenter und niederrangiger Fahrradverkehrsführung. Ich muss mich nur damit befassen, weil mein Gefährt keine 2 Tonnen wiegt und keine 100 km/h schnell fährt. :roll:

So, genug gärgert. :lol:
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Re: Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren

Beitrag von eidexe »

Meillo hat geschrieben: Was die Benutzungspflicht von Radwegen angeht, kenne ich die genauen Regeln manchmal lieber absichtlich nicht, weil wenn man sich mal überlegt, wie der genaue Fahrtweg sein müsste, um ein 100m langes Stück benutzungspflichtigen Radweg umgeben von wahlfreien Verkehrswegen regelkonform zu befahren,
Kenne ich nur zu gut... Und genau in solchen Fällen sagt die Regel oft, dass da so viele blaue Lollis stehen können wie sie wollen - wenn der Weg nicht erreichbar ist oder Anfang und Ende nicht zur Fahrtrichtung passen, darf man ohne diesen Weg fahren. Dank des lang überstehenden Vorbaus kann man auch bei faktischer Geradeausfahrt das Pino durch minimale Pendelbewegungen noch viel breiter aussehen lassen, als es eigentlich ist. Das hat mir schon manchesmal den Weg freigehalten.
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