eidexe hat geschrieben:überhaupt braucht man ja als Radfahrer eine deutlich vertieftere Ausbildung in der StVO als manche andere Verkehrsteilnehmer (Benutzungsrechte und -pflichten bei Radwegen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Vorfahrtsregeln).
Aber nur weil man sich korrekt verhalten will ... und in gewisser Weise auch muss, um eine Argumentationsgrundlage zu haben und sich als unterlegener Verkehrsteilnehmer Rechte erkämpfen zu können.
Die anderen Verkehrsteilnehmer bräuchten dieses Verständnis eigentlich auch, denen ist es nur egal -- Überholabstand, nicht grundloses Befahren von Fahrradgefährdungsstreifen, Blinken aus dem Kreisverkehr, nur einfahren in Kreuzungen wenn man sie auch verlassen kann, nicht auf Fahrradwegen parken oder halten, Sonderregeln für einen Verband von Radfahrern, usw.
Was die Benutzungspflicht von Radwegen angeht, kenne ich die genauen Regeln manchmal lieber absichtlich nicht, weil wenn man sich mal überlegt, wie der genaue Fahrtweg sein müsste, um ein 100m langes Stück benutzungspflichtigen Radweg umgeben von wahlfreien Verkehrswegen regelkonform zu befahren, dann ist das so kompliziert und umständlich, dass es in keiner Weise zumutbar ist. Ein Autofahrer fährt ja auch nicht für 100m Landstraße von der Autobahn runter und danach wieder drauf, mit Ampeln und Kreuzungen vorne und hinten. Irgendwo muss man ja auch noch pragmatisch bleiben, gerade bei so lückenhafter, zerstückelter, inkonsistenter und niederrangiger Fahrradverkehrsführung. Ich muss mich nur damit befassen, weil mein Gefährt keine 2 Tonnen wiegt und keine 100 km/h schnell fährt.

So, genug gärgert.
