Dürfen wir über den Zebrastreifen fahren
Verfasst: 04.11.2024, 21:59
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Aber nur weil man sich korrekt verhalten will ... und in gewisser Weise auch muss, um eine Argumentationsgrundlage zu haben und sich als unterlegener Verkehrsteilnehmer Rechte erkämpfen zu können.eidexe hat geschrieben: überhaupt braucht man ja als Radfahrer eine deutlich vertieftere Ausbildung in der StVO als manche andere Verkehrsteilnehmer (Benutzungsrechte und -pflichten bei Radwegen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Vorfahrtsregeln).
Kenne ich nur zu gut... Und genau in solchen Fällen sagt die Regel oft, dass da so viele blaue Lollis stehen können wie sie wollen - wenn der Weg nicht erreichbar ist oder Anfang und Ende nicht zur Fahrtrichtung passen, darf man ohne diesen Weg fahren. Dank des lang überstehenden Vorbaus kann man auch bei faktischer Geradeausfahrt das Pino durch minimale Pendelbewegungen noch viel breiter aussehen lassen, als es eigentlich ist. Das hat mir schon manchesmal den Weg freigehalten.Meillo hat geschrieben: Was die Benutzungspflicht von Radwegen angeht, kenne ich die genauen Regeln manchmal lieber absichtlich nicht, weil wenn man sich mal überlegt, wie der genaue Fahrtweg sein müsste, um ein 100m langes Stück benutzungspflichtigen Radweg umgeben von wahlfreien Verkehrswegen regelkonform zu befahren,